Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Unser Angebot beginnt sinnvoller Weise schon mit der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, allgemeinen Geschäftsbedingungen und Rahmenvereinbarungen.

Im Einzelnen beraten und vertreten wir Mandanten bei allen Arten von Kündigungen, betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbezogene, bei der Wahrnehmung von Direktionsrechten, Änderungskündigungen, Um- und Versetzungen, beim Abschluss von Aufhebungsverträgen mit und ohne Abfindungsregelungen sowie unter Berücksichtigung ihrer möglichen Folgen für das Arbeitslosengeld (Sperrzeiten), Befristungen und Endfristungen, Vorverhandlung bei der Durchsetzung von Rechtspositionen, Gehalt, Tantiemen, Gewinnbeteiligungen, Betriebsrenten, Überstunden, in Fragen des BetrVG, bei der Prüfung und Formulierung von Arbeitszeugnissen, in Fällen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen (Mobbing)
und Ähnlichem. der Vermeidung von Sperrzeitverhängung durch die Arbeitsagenturen.

Von Arbeitnehmern sind vor allem die Klagefrist bei Kündigungen und Entfristungsklagen zu beachten und von Arbeitgebern wie von Arbeitnehmern die Ausschlussfristen in Einzelverträgen oder wegen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen oder durch Verweisung oder unmittelbar geltenden Tarifverträgen.

Unsere Kompetenzen nach einer mehr als 30 jährigen Praxistätigkeit

Erbrecht

Der Schwerpunkt unserer erbrechtlichen Fachanwaltsberatung liegt in der Gestaltung von Testamenten sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen.

Das rechtzeitige Überdenken der erbrechtlichen Regelung ist sowohl für den Erblasser als auch für potentielle Erben oder Bedachte eine wichtige und sinnvolle Maßnahme.

Testamentarische Regelungen sollten in Harmonisierung mit Gesellschafts- oder Ehegattenverträgen getroffen werden.

Sinnvoll können Regelungen mit Zuwendungen an gemeinnützige Vereine oder Stiftungen sein wie lebzeitige Übertragungen oder Eintragung von Nießbrauchsrechten.

Wir entwickeln mit unseren Mandanten Testamente mit Nießbrauchsregelungen und Pflegevermächtnissen nach deren Vorstellungen in der Form von Einzel-, Ehegatten- oder Berliner Testamenten.


Die Abwicklung und Verwaltung von Nachlässen, die Übernahme von Testamentsvollstreckungen gehören ebenfalls zu unseren regelmäßigen Aufgabenbereichen.

Erben vertreten wir bei der Erbauseinandersetzung, der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsrechten und bei der gesamten Nachlassabwicklung.

Wir beraten unsere Mandanten bei der Errichtung von Patientenverfügungen und Betreuungs- und Vorsorgevollmachten.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung von behindertengerechten Testamenten.

Wir vertreten und beraten unsere Mandanten in Erbscheinsverfahren und gerichtlichen Verfahren etwa zur Erteilung eines Erbscheins, Durchsetzung
von Erb- oder Pflichtteilsansprüchen oder deren Abwehr sowie in Verfahren zur Gültigkeit von Testamenten.

Ebenso sind wir in gerichtlichen Verfahren zur Höhe von Erb- oder Pflichtteilsansprüchen tätig, etwa bei vorzeitigen Schenkungen oder Zuwendungen.

Unsere Kompetenzen nach einer mehr als 30 jährigen Praxistätigkeit

Familienrecht

Mit unserer langen beruflichen Praxis im Bereich des Familienrechts sind wir kompetente Berater in allen Fragen, die mit dem Familienrecht im Zusammenhang stehen.

Wir betreuen unsere Mandanten vorgerichtlich in allen Bereichen des Familienrechts ab dem Zeitpunkt der Trennung und entwickeln entsprechende Konzepte für die zu regelnden Trennungsfragen und Folgesachen wie zur Vermögensauseinandersetzung und Ausgleich des Zugewinns, Regelungen zum Unterhalt, Regelungen zur Ehewohnung und zur Hausratsteilung, zum Versorgungsausgleich sowie zum Sorgerecht.

Ebenso entwickeln wir Eheverträge oder Trennungsvereinbarungen, die ein Ehescheidungsverfahren oft hinfällig machen können.

Wir führen schließlich die gerichtlichen Ehescheidungsverfahren durch und sind spezialisiert auf die Bearbeitung von Güterrechts- und Unterhaltsverfahren.

Unsere Kompetenzen nach einer mehr als 30 jährigen Praxistätigkeit

Medizinrecht

Die Aufgabengebiete unserer Kanzlei sind die aktuellen und grundsätzlichen Themen aus dem Bereich des Arzt-, Arzneimittel- und Medizinrechts. Hierzu zählen Fragen der Aufklärungs- und Dokumentationspflicht, der Haftung bei Behandlungsfehlern, des Vertragsarztrechts, Fragen der ärztlichen Kooperationen, der Abrechnungen, der Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln, deren Zulassung und Haftung bei Produktfehlern.

Besondere Kenntnisse im Bereich des Apothekenrechts, Medizinprodukterechts und dem Pharmarecht können Sie bei uns unterstellen.

Wir vertreten Ärzte wie auch Patienten im Falle von Haftungsfragen und Schadensersatzforderungen.

Wir beraten darüber hinaus bei Fragen der Zulassung von Ärzten, der Niederlassung, der Praxisübernahme, der Gründung einer Praxisgemeinschaft und Gemeinschaftspraxis und der Kooperationsformen der Ärzte untereinander.

Auch bei der Auseinandersetzung unter Gesellschaftern oder mit der kassenärztlichen Vereinigung, etwa bei Wirtschaftlichkeitsprüfung oder Plausibilitätsprüfung, Regelung des Regelleistungsvolumen oder der Durchsetzung der Vergütung gegenüber den privaten Krankenkassen sind wir tätig.

In mehr als 20 Jahren konnten wir uns spezielle Kenntnisse im Bereich der Infektionskrankheiten durch Arbeit und Arzneimittel (Hepatitis und HIV) aneignen.

Unsere Kompetenzen nach einer mehr als 30 jährigen Praxistätigkeit

Zivilrecht

Im Bereich des Zivilrechts vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vor allen deutschen Gerichten in streitigen Verfahren.

Wir führen außergerichtliche Mandate im Bereich des allgemeinen Zivil- und Vertragsrechts, Miet- und Pachtrechts, Wohnungseigentumsrechts, Schadensersatzrechts, Werkvertrags- und Bau- und Architektenrechts sowie des Verkehrsunfallrechts.

Unsere Kompetenzen nach einer mehr als 30 jährigen Praxistätigkeit

Straf- und Bußgeldverfahren

Wir vertreten unsere Mandanten in Straf- und Bußgeldverfahren, sofern sie mit Verkehrsunfällen, Verkehrsunfallflucht oder Fahrerflucht in Zusammenhang stehen sowie in Verfahren der Körperverletzungen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen.

Unsere Kompetenzen nach einer mehr als 30 jährigen Praxistätigkeit

Soziales Entschädigungsrecht

Durch unsere Kenntnisse auf dem Gebiet des Medizinrechts hat sich ein weiterer Schwerpunkt im sozialen Entschädigungs- und Schwerbehindertenrecht (Anti-DHG, HIVHG, IfSG, SGB IX) gebildet.

Mit der Anwendung der VersMedV und des BVG, den Voraussetzungen der sogenannten Merkzeichen "G", "aG", "H" etc. sind wir vertraut, ebenso mit den Absichten der Bundesregierung zur Novellierung der VersMedV und des BVG.

Zu unserem Arbeitsverständnis gehört es auch, uns im Rahmen unserer Möglichkeiten mit den Leiden und Krankheiten in ihren Ursachen und Auswirkungen zu befassen, weil oft nur so eine sachgerechte Bearbeitung gewährleistet werden kann.

Unsere Kompetenzen nach einer mehr als 30 jährigen Praxistätigkeit
Kanzlei Lersch / G. Hermann-Lersch

Zehnerstraße 29
53498 Bad Breisig
Telefon: 0 26 33 - 48 07 80
Telefax: 0 26 33 - 48 07 828

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